Mit der Hereinnahme des Angebots kommt ein Maklervertrag zustande aufgrund dessen der Empfänger, wenn er die Immobilie erwirbt, pachtet oder mietet, gegenüber dem Makler bzw. uns provisionspflichtig wird.
Die Provision beträgt solange nichts anderes im Exposé ausgewiesen wurde, 5% zuzüglich MwSt. vom Notariellen beurkundeten Kaufpreis. Bei Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte 3 Monatskaltmieten, für Wohnraum zwei Monatskaltmieten und bei Erbpacht eine Jahreserbpachtzahlung zzgl. gesetzlicher MwSt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch wenn ein Objekt durch Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzw. Verfügungsberechtigten bzgl eines anderen Objektes zustande kommt.
Die Provision wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages fällig und zahlbar.
Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die Provision des vermittelnden Maklers.
Ist dem Epfänger das durch uns als Makler nachgewiesene Objekt bekannt so ist er verpflichet, dies uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen hin nachzuweisen.
Das Angebot ist freibleibend. Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.
Wir sind auf Angaben von Eigentümern und sonstigen Dritten angewiesen. Wir versuchen möglichst richtige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtgkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.
Wir dürfen beidseitig also auch für den anderen Teil tätig werden.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, Stuttgart.
Teilnichtigkeiten: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksam gewordene Bestimmung wird durch eie neue, den Wortlaut nahe kommende ersetzt.